Flugzeuge & Freigabe
Nach entsprechender Einweisung stehen den Mitgliedern grundsätzlich alle Segelflugzeuge des Clubs zur Verfügung.

Freigaben, Reservierungen und ein fairer Umgang mit der Clubflotte.
Nach entsprechender Einweisung stehen den Mitgliedern grundsätzlich alle Segelflugzeuge des Clubs zur Verfügung.
Zumindest die ersten beiden Starts jeder Saison sind mit einem Fluglehrer durchzuführen – auf der clubeigenen DG-1000S oder mit der Flotte der Alpenflugschule. Anmeldung, gültige Lizenzen und eine Terminabsprache sind erforderlich; ausgegebene Karten kommen zurück zum gelben Startbus.
Die Einweisung erfolgt durch einen berechtigten Fluglehrer; das Flughandbuch ist vorab im Selbststudium zu lesen. Nach dem Checkflug gilt Erfahrung auf dem Muster aus der Vorsaison weiter. Vor dem ersten Thermikflug sind zwei Platzrunden vorgegeben, eine Landung sollte idealerweise kurz im Gras erfolgen.
Die Freigabe erteilt ein Vorstandsmitglied beziehungsweise der Segelflugreferent. Auf- und Abrüsten müssen sicher beherrscht, ein Rückholer organisiert und der Anhänger auf Vollständigkeit sowie Verkehrstauglichkeit geprüft sein.
Reservierungen sind telefonisch über die Alpenflugschule unter 03684 / 6066 möglich. Vorausplanung ist erlaubt, eine dauerhafte Blockierung über die Saison nicht.
Abweichende Reservierungen sind für Lehrgänge und Wettbewerbe nach vorheriger Abstimmung und schriftlichem Antrag an den Vorstand möglich.
Verstöße gegen die Richtlinien werden im Club besprochen. Fairness und ein verlässlicher Umgang mit Flugzeugen und Reservierungen stehen im Mittelpunkt.
Betriebsrichtlinien für die Katana DV20 – von der Berechtigung bis zur Pflege.
Die Betriebsrichtlinien sind von allen Piloten zu lesen und verbindlich einzuhalten. Sie dienen einem sicheren, reibungslosen Flugbetrieb und einem geordneten Clubgeschehen.
Die Flugberechtigung erlischt drei Monate nach dem letzten Flug mit der DV20. Für Passagierflüge gilt zusätzlich die gesetzliche Vorgabe: Drei Flüge als verantwortlicher Pilot innerhalb der letzten drei Monate auf einem Flugzeug der SEP-Klasse.
Die Kenntnis der örtlichen Flugbetriebsordnung ist verpflichtend. Vor jedem Flug ist der Name des verantwortlichen Piloten der Betriebsleitung in LOGO bekannt zu geben – möglichst direkt am Start, andernfalls per Funk.
Die Maschine ist so weit in die Halle zu schieben, dass Tore und Türen keinen Schaden verursachen können. Die Haube nur am Rahmen und mit gedrücktem rotem Entriegelungsknopf öffnen; beim Ein- und Aussteigen ausschließlich den schwarzen Trittbereich benutzen.
Schäden sind sofort zu melden. Das Flugzeug darf nicht weiterverwendet werden, ist zu versperren und mit einer gut sichtbaren schriftlichen Information zu kennzeichnen.
Reservierungen sind telefonisch über die Alpenflugschule unter 03684 / 60660 möglich. Jeder Pilot ist zur Vorflugkontrolle laut Checkliste und zur Flugplanung verpflichtet – insbesondere zur Berechnung der Startstrecke.
Der Selbstbehalt beträgt 1000 €. Zusätzlich ist der Schadensfreiheitsrabatt im Schadensfall zu bezahlen.
Die Wartung erfolgt von Gerhard Moik (ACAM - AirCraft And More) direkt in LOGO. Größere Wartungen werden bei HB Flugtechnik in Hofkirchen (LOLH) durchgeführt.